Antrag auf Überbrückungshilfe noch bis zum 31.08.2020 möglich

Nach wie vor machen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch selbständigen oder freiberuflichen Trainerinnen und Trainern im Sport schwer zu schaffen.

Der BVTDS hat ein Merkblatt zur Beantragung einer Überbrückungshilfe des Bundes zusammengestellt. Die Beantragung der Unterstützung ist noch bis zum 31.08.2020 möglich und soll gravierende Liquiditätslücken schließen.