Überbrückungshilfe berücksichtigt nach wie vor keine Lebenshaltungskosten

Die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes zur Erstattung förderfähiger Fixkosten für Solo-Selbstständige und Freiberufler geht in die 2. Phase.

Nach wie vor nicht berücksichtigt werden Honorarausfälle und damit Lebenshaltungskosten, was es vielen freiberuflichen Trainerinnen und Trainern erschwert, ihre Existenz zu sichern. Der BVTDS kritisiert dies deutlich. Mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung:

BVTDS_Pressemitteilung_vom_18.10.2020