Vor Olympia in Tokio: Knapp 30% der Bundestrainerinnen und Bundestrainer mit Ein-Jahres-Verträgen ausgestattet

Nach vielen Jahren der wissenschaftlichen und (sport-) politischen Auseinandersetzung über die Situation von Berufstrainerinnen und -trainern in Deutschland gab es im Dezember 2019 einen Meilenstein zu vermelden:

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hatte das Konzept zur „Verbesserung der arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen für Trainer*innen“ beschlossen. Die zentralen Elemente, für deren Umsetzung der Berufsverband der Trainerinnen und Trainer im Deutschen Sport e.V. (BVTDS) seit 2012 eintritt und die er durch seine beiden Präsidenten Holger Hasse und Gert Zender auch in der für die Konzepterstellung zuständigen Arbeitsgruppe des DOSB vertrat, waren unter anderem:

  1. Bekenntnis zur Absage an die Praxis der rechtswidrigen Kettenverträge
  2. Aufstellung von Regeln zu Arbeitsschutz und Arbeitszeit
  3. Festgelegte Lohnuntergrenzen auf Grundlage einer Vergütungstabelle

Rund ein Jahr nach dem Beschluss und nach einem turbulenten Sportjahr führte der BVTDS eine Umfrage unter Bundestrainerinnen und Bundestrainern durch. Zentrale Fragestellung: Wie steht es um die Umsetzung des Konzeptes? Das Resultat: Ernüchternd. Denn im Vergleich zu den Ergebnissen der Studie der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) zum Thema „Bundes- und mischfinanzierte Trainer im deutschen Spitzensport – Standortbedingungen und Migrationsanalyse“ aus Februar 2017* haben sich bis heute kaum positive Entwicklungen ergeben.

Im Gegenteil: Die Ergebnisse decken sich. In den drei Kernfeldern Vertragsbefristungen, Arbeitszeit und Vergütung haben sich in den vergangenen vier Jahren, also auch seit Dezember 2019, keine gravierenden Verbesserungen eingestellt. Der BVTDS fordert, dass das DOSB-Trainer*in-Konzept nachhaltig umgesetzt wird und mehr wird als ein weiteres Lippenbekenntnis.

Zu den Resultaten der BVTDS-Umfrage: Nur 34% der teilnehmenden 180 Bundestrainer*innen befinden sich in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis, für zwei Drittel greifen befristete Verträge. Für 25% der Bundestrainer*innen gilt gar, dass deren Arbeitsverträge bereits mehrfach befristet verlängert wurden, sie sich also in „Kettenarbeitsverträgen“ befinden. „Wir werden nicht müde, diese leider nach wie vor gängige, aber arbeitsrechtlich unzulässige Praxis zu kritisieren“, so BVTDS-Präsident Holger Hasse.

Besonders kritikwürdig: Die Verschiebung der Olympischen Spiele in Tokio in das Jahr 2021 hat für 28% der teilnehmenden Bundestrainer*innen zu einer Verlängerung des Arbeitspapieres um lediglich ein weiteres Jahr von Ende 2020 bis Ende 2021 geführt. „Das ist beschämend“, urteilt Gert Zender, neben Hasse Präsident des BVTDS und zudem Jurist. „Einerseits verlangen die Verbände als Arbeitgeber Höchstleistung von ihrem Personal, andererseits verwehren sie Gewissheit und Perspektive. Die Begründung der Verbände, die Befristung abhängig vom olympischen Erfolg und von der Haushaltslage zu machen, ist zwar nachvollziehbar, macht dieses Vorgehen aber nicht rechtmäßig. Bedenkt man, dass diesem unrechtmäßigen Handeln staatliche Zuwendungen zu Grunde liegen, ist es noch weniger zu akzeptieren. Zumal vor dem Hintergrund, dass die DOSB-Mitglieder – darunter die Spitzenverbände – 2019 einstimmig das Konzept angenommen haben, welches dieser Praxis entsagt.“

Nachholbedarf gibt es auch im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitszeit. Nur 12% der Teilnehmenden gab an, dass sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit durch eine geschickte Einsatzplanung in der Regel einhalten. 18% überschreiten die Arbeitszeit in der Regel um über 10%, gar 32% um über 25%. „Das ist wenig überraschend“, so Hasse. „Einerseits ein Resultat der viel zu umfangreichen Tätigkeitsfeldern von Trainerinnen und Trainern sowie andererseits mangelhafter Einsatzplanungen. Es bedarf langfristiger Einsatzplanungen an deren Ende ein Saldenausgleich stehen muss. Die Planung, aber auch der Abgleich zwischen Soll- und Ist-Arbeitszeiten geschehen leider viel zu selten.“

Was ebenfalls nicht erfolgt: Eine Ausgleichsleistung für die Mehrarbeit. 64% der Bundestrainer*innen erhalten keinerlei Ausgleich für zusätzlich geleisteten Arbeitsaufwand. „Auch dieses Resultat war leider zu erwarten, widerspricht aber gänzlich den Zielsetzungen des DOSB-Konzeptes“, so Zender. „In diesem wird ausdrücklich ein fairer Umgang mit Mehrarbeit gefordert.“

Schwieriger zu beurteilen ist die Umsetzung der im Konzept vereinbarten Einhaltung der Lohnuntergrenze. Im Schnitt erhalten Bundestrainerinnen und Bundestrainer eine Jahresvergütung von ca. 47.000 Euro brutto. Bei dieser Summe sind Faktoren wie Tätigkeit, Verantwortungsumfang, Qualifikation, Berufserfahrung oder vertraglich vereinbarte Wochenstunden allerdings nicht berücksichtigt. Fakt aber ist, dass in den seltensten Fällen – nur bei 23 % – eine öffentlich zugängliche Vergütungstabelle die Grundlage für die Vergütung liefert. „Bei der Ausarbeitung des Trainer*in-Konzeptes hatten wir uns intensiv mit den Grundlagen für eine angemessene Vergütung auseinandergesetzt und eine Vergütungstabelle mit Lohnuntergrenzen erarbeitet, die – ähnlich wie Vergütungstabellen im öffentlichen Dienst – einen Dreiklang aus Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung berücksichtigt. Es ist leider so, dass diese Vergütungstabelle entweder nicht bekannt ist oder aber keine Berücksichtigung findet“, so Holger Hasse.

Das Fazit der BVTDS-Präsidenten: „Rund 800 Trainerinnen und Trainer werden mit Mitteln des Bundes finanziert. Wir fordern wiederholt, dass auch der Bund als Zuwendungsgeber die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Bedingung macht, diese kontrolliert sowie Zahlungen davon abhängig macht. Es ist auch eine Frage der Gleichbehandlung denjenigen Verbänden gegenüber, die sich an Recht und Gesetz halten. Wir werden uns nun unter anderem an das Bundesministerium des Inneren, den DOSB und die Mitglieder der Arbeitsgruppe wenden, um über unsere Umfrageergebnisse zu informieren und eine Umsetzung der Maßnahmen des Trainer*in-Konzeptes zu fordern.“

Zahlen & Fakten der Umfrage (zum Vergleich: Resultate der DSHS-Studie):

MerkmalBVTDSDSHS
Anzahl Teilnehmende180210
Anteil weiblicher Trainerinnen15%18%
Jahres-Bruttogehalt (Arbeitnehmer) im Durchschnitt47.000,00 Euro47.800,00 Euro
Anteil der unbefristeten Arbeitsverträge34%40%
Wöchentliche Mehrarbeit min. 10 Stunden13 Stunden
Ausgleich für Mehrarbeit erhalten:20% 
Befristung um ein oder zwei Jahre wegen Olympia-Verschiebung28%